Donnerstag, 26. Juli 2012

Icisleri Bakanligi'na dilekcemiz Ankara Mamak 14.03.2006

Mamak Cöplügünde ölü bulunan hayvanlar hakkinda bilgi istemimizdir.


T.C. Icisleri Bakanligi
Datum: 14.03.2006Betrifft: Umsetzung der Tierschutzgesetze in der Türkei

Sehr geehrter Innenminister der Türkischen Republik, 
sehr geehrter Herr Abdülkadir AKSU,

wir stellen immer wieder fest, dass die herrenlosen Tiere in der Türkei trotz des Tierschutzgesetzes § 5199 ohne Beachtung der vorhandenen Gesetze, weiterhin gegen die Bestimmungen der islamischen Religion, gegen die ethischen Werte der Menschheit, in einer undenkbar brutalen Weise vernichtet und qualvoll getötet werden.

Der Türkische Staat und seine Instanzen müssen diese Tiermorde STOPPEN.

Der Staat muss die vorhandenen Gesetze UMSETZEN.

Wir haben erfahren, dass in der Mülldeponie der Stadt ANKARA die Straßentiere GRAUSAM- BRUTAL- BESTIALISCH ermordet worden sind. Viele in der türkischen Hauptstadt ANKARA werden die herrenlosen Straßentiere seitens mehrerer Stadt-Gemeinden aufgefangen, in die Mülldeponie der Stadt Ankara "MAMAK" verfrachtet, dort ohne Wasser und Futter auf eigenes Schicksal verlassen. Sie werden dort gequält und von Psychopaten vergewaltigt, bis sie ablebten.

In der Mülldeponie MAMAK wurden den herrenlosen Tieren die Pfoten verbunden, d.h. sie wurden gefesselt, danach vergewaltigt, bis die inneren Organe der Tiere geplatzt sind, sie sind daran qualvoll verstorben. Die Welpen wurden in Säcke gestopft, die dann verschnürt wurden. Die Welpen starben da durch einen qualvollen, langen Erstickungstod. Der Rest der Tiere starb durch den Kugelhagel.

Ich fordere Sie als Innenminister der Türkischen Republik hiermit auf:
- die Gesetze in der Türkei anzuwenden,
- die verantwortlichen Gemeinden und Personen festzustellen, sie sofort zu bestrafen,
- die Personen, diese Psychopaten, die die Tiere gefesselt und bis zum Tode vergewaltigt haben ausfindig zu machen, sie sofort zu bestrafen,
- die Tierschutzgesetze in Ihrem Land zu praktizieren, die herrenlosen Tiere unter den Schutz der Gesetze zu nehmen.

Auch die Tiere gehören in die Gruppe der Schutzbefohlenen, die aus ethischen und religiösen Gründen gesetzlich unter die Obhut genommen werden müssen.